AGB
Verkaufs- und Lieferungsbedingungen der Firma WERBETECHNIK ART OF DISPLAY GMBH
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1. Allgemeines
Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäfte zwischen uns und dem Kunden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich der Geltung zugestimmt. Diese Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen der Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen und den allgemeinen Geschäftsbedingungen unseres Kunden nicht ausdrücklich widersprochen haben.
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2. Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend, wenn im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist. Alle Verträge kommen im Zweifel erst mit Zugang unserer schriftlichen Auftragsbestätigung zustande, spätestens aber mit der Auslieferung der verkauften Produkte.
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3. Preise
Alle von uns genannten Preise sind Nettopreise, also zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe, es sei denn, das Geschäft ist umsatzsteuerfrei. Alle Preise verstehen sich auch ausschließlich Versand- und Verpackungskosten, wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
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4. Zahlung
Alle Rechnungsbeträge sind, sofern nichts ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Scheck- und Wechselhereingaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer erst einer gesonderten vorhergehenden und schriftlichen Vereinbarung mit uns. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Zurückhaltung von Zahlungen sowie die Aufrechnung gegenüber unseren Zahlungsansprüchen unzulässig, es sei denn, wir haben die Gegenansprüche des Kunden anerkannt oder diese sind berechtigt festgestellt.
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5. Gewährleistung
Die Gewährleistung unseres Hauses richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen beträgt die Verjährungsfrist für alle Gewährleistungsansprüche 1 Jahr ab Lieferung des Kaufgegenstandes.
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6. Eigentumsvorbehaltung
Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Der Kunde ist berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsweg weiter zu veräußern. Für diesen Fall tritt unser Kunde bereits jetzt an uns alle Forderungen in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Preises (einschließlich Mehrwertsteuer) ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach einer etwaigen Bearbeitung weiter veräußert worden wären. Zur Einziehung der Forderung bleibt der Kunde trotz dieser Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns allerdings, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und sich nicht im Zahlungsverzug befindet. Der Kunde verpflichtet sich, im Falle des Zahlungsverzuges, alle für die Geltendmachung der Forderung erforderlichen Angaben unverzüglich mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen an uns auszuhändigen sowie die Drittschuldner über die Abtretung in Kenntnis zu setzen. Wir verpflichten uns schlussendlich, uns zustehende Sicherheiten auf Verlangen des Kunden nach unserer Wahl freizugeben, wenn deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
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7. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Mölln.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus allen Verträgen und über deren Zustandekommen ist Mölln bzw. das für Mölln jeweils zuständige Amts- oder Landgericht. Wir sind allerdings auch berechtigt, den Kunden an dessen Sitz zu verklagen.